Fortbildung ist als selbstverständlicher Bestandteil psychotherapeutischer Berufsausübung zu sehen und definiert sich als eine Interaktion zwischen PsychotherapeutInnen als Lernenden, der sich ständig weiterentwickelnden wissenschaftlichen Erkenntnis, dem Berufs- und Praxisumfeld und ganz allgemein den Einflüssen der Gesundheitspolitik. (Auszug: Fortbildungsrichtlinie des BMGF)

Fortbildungsrichtlinie des BMGF

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Personzentrierte Arbeit in Gruppen. Ein Workshop

Samstag, 2.4., 10.00-18.30 Uhr, Sonntag 3.4.2022, 10.00-14.00 Uhr

Der Personzentrierte Ansatz ist von Grund auf interpersonal und daher wesentlich gruppentherapeutisch orientiert. Carl Rogers hat bereits 1946 Selbsterfahrungsgruppen für Berater der Kriegsopferversorgung durchgeführt. Die internationale Personzentrierte Community hat sich stets intensiv mit Gruppenpsychotherapie bei unterschiedlichen Klient*innen beschäftigt. Erst 1970 erschien Rogers wichtigstes Buch „Encounter-Gruppen“ (dt. 1984). Es wird der Unterschied zwischen therapiegruppen und Encountergruppen zu berücksichtigen sein. Unterschiede ergeben sich in der Regel schon durch die Dauer der Zusammentreffen bzw. durch den Organisationskontext sowie durch die jeweiligen Zielsetzungen. Auch die Rolle und Verantwortlichkeit der Therapeut*innen ist in einer Therapiegruppe eine andere.

In diesem theoriegeleiteten Workshop werden wir zentralen Fragen nachgehen, wie etwa:
>> Gruppen leiten oder nur „begleiten“?
>> Inwieweit genügt es präsent zu sein und dem Prozess der Gruppe zu vertrauen?
Was braucht es, um das Potenzial des „Organismus Gruppe“ zur Entfaltung zu bringen?
>> Was bedeutet es praktisch wie theoretisch, Facilitator eines Gruppenprozesses zu sein?

Wir wollen die Praxis des Gruppenleitens unterstützt durch Übungen mit Videoaufnahmen und kollegialem Feedback anregen und weiterentwickeln und so ein persönliches Lernen in und mit Gruppen vertiefen.

Ort: Praxis Metz, Griesingergasse 26/12, 1140 Wien

Kosten: € 260,- (siehe Zahlungsbedingungen)

Zahlungsschluss: 18. März 2022

Anmeldeschluss: 4. März 2022

Anrechenbarkeit: Fachspezifikum: 5 Stunden Theorie-Wahlpflicht: ÜC-AO13, ÜC13: Kat (2), (3) oder (4), sowie 10 Stunden Supervision-Wahlpflicht; Fortbildung: 15 Stunden

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